Führerschein Klasse D

DE - D1E - D1

Voraussetzungen:

  • PKW Führerschein Klasse B
  • mind. 21 Jahre, für die Bus-Klassen D1 und D1E
  • mind. 24 Jahre, für die Busklassen D und DE

Für alle Klassen gilt:

  • Nachweis über die körperliche Eignung und Belastbarkeit durch ein arbeitsmedizinisches/ psychologisches Gutachten
  • Sehtest
  • Bei gewerblicher Nutzung müssen, seit dem 10.09.2008, die Vorgaben des Berufsraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllt werden.

Ausbildung:

  • Theorie  6 x 90 Min. Grundwissen
  • 18 x 90 Zusatzstoff
  • Praxis (58 Fahrstunden)
  • theoretische und praktische Prüfung

Weiterbildung:

  • Weiterbildungsqualifikation alle 5 Jahre
Die Bus-Klassen

Es gibt 4 Bus Führerscheinklassen, die es zu unterscheiden gilt.
D1 und D1E ist die Klasse für kleine Busse, mit max. 16 Sitzplätzen.
D1E ist die Anhängerklasse zum D1-Führerschein.

D und DE sind die Klassen für große Busse mit mehr als 16 Sitzplätzen. DE bezeichnet die Anhängerklasse für den Führerschen D.

Weitere Führerscheinklassen BUS

  • Kleine Omnibusse mit max. 16 Fahrgästen.
  • Max. Gesamtgewicht Anhänger = 750 Kg.
  • Omnibus mit Anhänger, mit mehr als 750 Kg Gesamtgewicht
  • beinhaltet die Klasse D1E und BE
  • wird auf der Klasse D1 aufgebaut
  • mit Anhänger, mit mehr als 750 Kg Gesamtgewicht, max. 12 Tonnen

Führerschein Klasse C

CE - C1E - C1

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre (Berufskraftfahrer-Ausbildung oder Grundqualifikation)
  • 21 Jahre (beschleunigte Grundqualifikation)
  • PKW-Führerschein Klasse B
  • ärztliche Tauglichkeitsprüfung

Klasse C:

  • über 3500 kg – max. 7500 kg
  • bis 8 Personen außer dem Fahrer
  • auch mit Anhänger bis 750 kg

Ausbildung:

    • Theorie
      6 Doppelstunden á 90 Min. Grundstoff

      10 Doppelstunden á 90 Min. Zusatzstoff

    • Praxis – von B auf C
      5 Fahrstunden á 45 Min. Überland

      2 Fahrstunden á 45 Min.Autobahn
      3 Fahrstunden á 45 Min. Dämmerung / Dunkelheit

    • Praxis – von C1 auf C
      3 Fahrstunden á 45 Min. Überland

      1 Fahrstunde á 45 Min.Autobahn
      1 Fahrstunde á 45 Min. Dämmerung / Dunkelheit

Prüfung:

  • Theorie: 37 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer 2 x 5) Prüfung bestanden
  • Praxis: 75 Minuten (15 Min. Abfahrtskontrolle und 60 Min. Fahren)

Weiterbildung:

  • Weiterbildungsqualifikation alle 5 Jahre – bei gewerblicher Nutzung
Die LKW-Klassen

Es gibt 4 LKW Führerscheinklassen, die es zu unterscheiden gilt.

Weitere Führerscheinklassen LKW

  • Klasse C über 3,5t zG
  • Anhänger über 750kg
  • ab 21 Jahren
  • ab 18 Jahren, nach Abschluss des entsprchenden Ausbildungsberufs
  • Klasse C1E
  • Klasse C über 3,5t zG
  • Anhänger über 750kg
  • ab 21 Jahren
  • ab 18 Jahren, nach Abschluss des entsprchenden Ausbildungsberufs
  • Klasse C1E
  • BE und T
  • D1E bei Vorbesitz D1
  • DE bei Vorbesitz D
  • mit mehr als 3,5 t zG bis max 7,5 t zG
  • bis 8 Personen außer Fahrzeugführer
  • Anhänger bis 750 kg
  • Anhänger über 750 kg
  • Fahrzeugkombination bis 12 t zG
Berufskraftfahrer Weiterbildung VBZB

Berufskraftfahrer Aus- & Weiterbildung

BUS - LKW

VBZB steht auch für Aus- und Weiterbildungen im Berufskraftverkehr. Jahrelange Erfahrung, ein professionelles Team und qualifiziert durch die DEKRA, bringen wir unser Wissen an den Mann und die Frau.

Berufskraftfahrer Weiterbildung und Module VBZB

  • Ausbildung zum Lkw-Fahrer/in
  • Die einzelnen Bausteine gliedern sich wie folgt:
  • Maßnahmennummer: 962-446-2020
  • Baustein 4: Erwerb Klasse C/CE in einem Ausbildungsgang
  • Baustein 5: „beschleunigte Grundqualifikation“ Güterkraftverkehr
  • Baustein 9: Ladungssicherung im Güterkraftverkehr
  • Baustein 10: Perfektions-Fahrtraining Güterkraftverkehr
  • Baustein 11: Perfektions-Wechselbrückentraining
  • Baustein 12: Fahrer von Flurförderzeugen / Gabelstapler
  • Baustein 13: Unterweisung / Befähigungsnachweis für Lkw-Ladekran
  • Baustein 25: Praktikum Güterkraftverkehr

Zum Bildungsangebot auf Kursnet

Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse D / Omnibus nach Vorgaben der Fahrschülerausbildungsordnung

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Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse D / Omnibus nach Vorgaben der Fahrschülerausbildungsordnung

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Erwerb des Fahrausweises für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand (Gabelstapler) Stufe 1 „Allgemeine Ausbildung“.

Zum Bildungsangebot auf Kursnet

Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C + CE (LKW + Anhänger) nach Vorgaben der Fahrschülerausbildungsordnung

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Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraftverkehr für Lkw-Fahrer/-innen

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Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Personenkraftverkehr für Omnibusfahrer/innen

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Berufskraftfahrer Weiterbildung und Module FAHRSCHULE allroad

  • Informationsgespräch & Übergabe der benötigten Unterrichtsmaterialien
  • Lehrgang für Erste Hilfe
  • Online-Lernen am Computer
  • Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von PKWs
  • Beratungsgespräch, Erläuterung des Ausbildungsablaufs
  • Lehrgang Erste Hilfe
  • Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse

Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs

  • Erwerb Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von leichten LKWs (7,5 t zGG solo, 12 t zGG Zug)
  • Online-Lernen am Computer
  • Erwerb Führerschein Klassen C1/C1E

Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs

  • Erwerb der Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von schweren LKWs (Sattel- oder Gliederzug)
  • Online-Lernen am Computer
  • Erwerb Führerschein Klassen C/CE

Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs

  • Erwerb der Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen LKWs der Klasse C
  • Erwerb Führerschein der Klasse C

Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs

  • Erwerb der Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zGG
  • Online-Lernen am Computer
  • Erwerb Führerschein Klasse CE

Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs

  • Erwerb der Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von KOM
  • Online-Lernen am Computer
  • Erwerb Führerschein der Klasse D

Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs

  • Erwerb der Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von KOM
  • Online-Lernen am Computer
  • Erwerb Führerschein der Klasse D

Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs

  • Erwerb der Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von KOM
  • Online-Lernen am Computer
  • Erwerb des Führerscheins der Klasse D

Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs

  • Erwerb der Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von KOM
  • Online-Lernen am Computer
  • Erwerb des Führerscheins der Klasse D

Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs

  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation, um den Fahrerqualifizierungsnachweis „Schlüsselzahl 95“ im Führerschein zu erhalten
  • inkl. 10 Praxisstunden

Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs

  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation für Umsteiger/innen nach §3 BKrFQG – Bus auf LKW

Von LKW auf KOM und umgekehrt (Wechsler), um den Fahrerqualifizierungsnachweis „Schlüsselzahl 95“ der jeweiligen Klasse im Führerschein zu erhalten

Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs

  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation für Umsteiger/innen nach §3 BKrFQG

Von LKW auf KOM und umgekehrt (Wechsler), um den Fahrerqualifizierungsnachweis „Schlüsselzahl 95“ der jeweiligen Klasse im Führerschein zu erhalten

Berufskraftfahrer/innen müssen Weiterbildungsmaßnahmen (5 Module) innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes absolvieren.EU-Weiterbildung, um den Fahrerqualifizierungsnachweis „Schlüsselzahl 95“ im Führerschein zu erhalten (nach Absolvierung aller 5 Module)

  • Modul 1: ECO-Training & Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadensprävention
  • Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Berufskraftfahrer/innen müssen Weiterbildungsmaßnahmen (5 Module) innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes absolvierenEU-Weiterbildung, um den Fahrerqualifizierungsnachweis „Schlüsselzahl 95“ im Führerschein zu erhalten (nach Absolvierung aller 5 Module)

  • Modul 1: ECO-Training & Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadensprävention
  • Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast
  • Fahrpraxis und Perfektionstraining mit Wechselbrückenfahrzeugen
  • Fahrpraxis und Perfektionstraining auf Sattelzugmaschinen
  • 2 Tage Fahrsicherheitstraining
  • Technische Unterweisung – Abfahrtskontrolle
  • Handfertigkeiten – Verbinden & Trennen
  • Perfektionstraining – Rangieren mit Gliederzug
  • Training bis zur Perfektion – Rückwärtsfahren
  • Fahrgassenfahrten
  • Überwinden enger, unübersichtlicher Stellen
  • Laderampentraining
  • Wirtschaftlichkeitstraining/ wirtschaftliche Fahrweise
  • Fahrübungen
  • Wartung und Pflege
  • Perfektionstraining Wechselbrücke
  • Absetzen, Aufnehmen, Umsetzen von Wechselbrücken
  • gleichzeitiges Wechseln von Brücken für Zug- und Anhängerfahrzeug, Rangiertraining
  • Wirtschaftlichkeits- und Perfektionstraining
  • Technische Unterweisung – Abfahrtkontrolle
  • Handfertigkeiten – Verbinden & Trennen
  • Perfektionstraining – Rangieren mit Sattelzügen
  • Training bis zur Perfektion – Rückwärtsfahren
  • Fahrgassenfahrten
  • Überwinden enger, unübersichtlicher Stellen
  • Laderampentraining
  • Wirtschaftlichkeitstraining/ wirtschaftliche Fahrweise
  • Fahrübungen
  • Wartung und Pflege

Für alle Fahrer/innen von Gefahrgut vorgeschriebene Grundschulung. Die Inhalte entsprechen den verbindlichen Vorgaben der Industrie- und Handelskammern. Sie gliedern sich in die folgenden „Themensektoren“:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Gefahreneigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Umschließungen/ Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung mit Übungen zur
  • Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5t
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit praktischer Feuerlöschübung

Die Inhalte entsprechen den verbindlichen Vorgaben der Industrie- und Handelskammern. Sie umfassen folgende tankspezifisch ausgerichtete Themen:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Gefahreneigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Umschließungen/ Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Nach dem Grundsatz BGG 925 der Berufsgenossenschaft benötigen alle, die gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeiten, eine entsprechende Unterweisung.Rechtliche Grundlagen

  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln / Verkehrswege
  • Fahrübungen nach BGG 925
  • Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung
  • Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungssicherung
  • Physikalische Grundlagen
  • Fahrzeugaufbau und Fahrverhalten
  • Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt
  • Hilfsmittel zur Ladungssicherung
  • Beladen-Technologien
  • Möglichkeiten zur Ladungssicherung
  • Praktische Übung zur Beladung und Ladungssicherung
  • Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
  • Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften
  • Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen
  • Bauarten und Baugruppen von LKW-Ladekranen
  • Sicherheitseinrichtungen an LKW-Ladekranen
  • Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
  • Einweisung / Handzeichengebung
  • Krantransport, Kranaufstellung und -abstützung, Unterbauung
  • Anforderungen an die Kranabnahme und -prüfung
  • Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
  • Verhalten bei Störungen
  • Praktische Übungen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau des Kontrollgerätes
  • Tätigkeiten zu Schichtbeginn
  • Kontrolle, Mitführpflicht
  • Ausdrucke
  • Neuerungen der Lenk- und Ruhezeiten
PKW Führerschein Klasse B

Führerschein Klasse B

B96 - BE - BF17 - B196

Klasse B:
Ausführliche Informationen zu den Führerscheinklassen (PKW)
Klasse B / BF17 / BE / B96 / B196 findet Ihr hier:

Führerschein Klasse A

MOFA - AM - A1 - A2

Klasse A:
Ausführliche Informationen zu den Führerscheinklassen (Motorrad)
Klasse A / MOFA / AM / A1 / A2 findet Ihr hier:

Motorrad Führerschein Klasse A
Ausbildung Fahrlerer-in vbzb

Weiterbildung für Fahrlehrer/innen

Von Profis für Profis

Weiterbildung für Fahrlehrer/innen im
VBZB Verkehrsbildungszentrum Berlin.

Wer Fahrschüler unterrichten bzw. ausbilden will, bedarf dazu der amtlichen Anerkennung, ausgewiesen durch die Fahrlehrerlaubnis.

Diese wird in Deutschland auf Grundlage des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Antrag erteilt. Sofern der Antragsteller die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sowie im Besonderen die staatlich reglementierte Ausbildung mit bestandener Prüfung abgeschlossen hat.

Der Nachweis einer Fahrlehrerlaubnis als staatlich anerkannter Fahrlehrer wird mit dem Fahrlehrerschein erbracht, der während der praktischen Ausbildung vom Fahrlehrer/in mitzuführen ist. Die Fahrlehrerlaubnis ist dabei ähnlich wie die Fahrerlaubnis in Klassen eingeteilt.

Schreib uns an!

Wir freuen uns über Deine Anfragen und melden uns schnellstmöglich bei Dir!

Kontakt
Email: ko*****@vb**.de
Tel: +49 30 54 98 30 78
freecall: 0800 311 611 3
Fax: +49 30 54  98 31 64

Öffnungszeiten
Mo – Fr.: 08.00 – 18.00 Uhr

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